Die Flugbetriebsordnung des MfC-Süd Berlin e.V.

Stand  05.04.2016

 

Flugbetriebsordnung

 

1.)         Jeder Modellflugzeugführer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

 

2.)          Die nachstehend genannten Flugzeiten sind einzuhalten:

·         Für Modelle mit Verbrennungsmotoren:

o    Täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

o    von 13.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang oder

o    während der mitteleuropäischen Winterzeit von 13.00 Uhr bis zum Sonnenuntergang

·         Für Modelle ohne Verbrenungsmotoren ab 5kg Startmasse:

o    Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

 

3.)     Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit möglichst wirksamen Schalldämpfern versehen sein. Der gesetzlich höchstzulässige Schallpegel ist einzuhalten.

 

4.)       Das Fluggebiet, 150 m in nördlicher Richtung, 300 m in westlicher Richtung, 300 m in östlicher Richtung sowie die gedachten Verlängerungen des Schutzzaunes in südlicher Richtung ist einzuhalten.

 

5.)       Funksendeanlagen, die auf Frequenzbereichen für Einzelkanalbelegung arbeiten, dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn der Modellflugzeugführer die entsprechende Kanalmarkierung der Frequenztafel an sich genommen und an seinem Sender oder seiner Kleidung befestigt hat. Die zur Fernsteuerung verwendeten  Funkanlagen müssen den Festlegungen der zuständigen Regulierungsbehörde entsprechen.

 

6.)       Der Modellflugbetrieb gemäß Aufstiegsgenehmigung darf nur mit Zustimmung des verantwortlichen Flugleiters durchgeführt werden. Nehmen nicht mehr als vier Modellflugzeuge gleichzeitig am Flugbetrieb teil, so kann auf die Aufstellung eines verantwortlichen Flugleiters verzichtet werden.

 

7.)       Der Flugleiter darf für die Zeit seiner Tätigkeit nicht am Flugbetrieb teilnehmen. Er ist weisungsberechtigt. Seinen Anweisungen bezüglich des Flugbetriebes ist zu folgen.

 

8.)       Flugmodelle müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen. Das Anfliegen von Personen und Tieren ist verboten.

 

9.)       Vor dem Schutzzaun dürfen sich nur die steuernden Piloten, evtl. assistierende Personen, sowie der Flugleiter aufhalten. Flugvorbereitungen sind innerhalb der Schutzzone vorzunehmen.
Das Anlassen von Motoren großen Hubraumes und von Turbinen muß aus Sicherheitsgründen vor dem Schutzzaun erfolgen.

 

10.)    Der Platz ist sauber zu halten, jeder ist mitverantwortlich.

 

MFC-Süd Berlin e.V

     Der Vorstand